Sollte der Arbeitsgeber als Benefit ein E-Bike anschaffen?

Fachkräftemangel bleibt ein Dauerbrenner. Die Mitarbeiter können es sich in vielen Berufszweigen aussuchen, für welchen Arbeitgeber sie sich entscheiden. Arbeitgeber, welche auffallen möchten, sollten sich etwas einfallen lassen. Eine beliebte und neue Möglichkeit als attraktiver Arbeitgeber aus der Masse herauszustechen, stellt das E-Bike als Benefit dar.

Mitarbeiterzufriedenheit auf ganzer Linie

Die Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern über den Kauf oder dem Leasing von E-Bikes eine sportliche Möglichkeit bieten, um den Arbeitsplatz zu erreichen. Zusätzlich können die Mitarbeiter das E-Bike für private Zwecke nutzen. Der Betrieb setzt ein klares Zeichen für den Umwelt- und Klimaschutz. Das Personal wird angeregt, etwas für seine Gesundheit zu tun.

Das Problem der Parkplatzsuche gehört der Vergangenheit an. Kein unnötiges Warten im Stau und die Mitarbeiter kommen pünktlich zur Arbeit. Die moderne Mobilität in Form eines Dienstfahrrades stellt sich vor allem in Großstädten als attraktive Möglichkeit dar. Die Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer liegen auf der Hand.

Der Arbeitgeber tut etwas für die Gesundheit seiner Mitarbeiter

Fahrradfahren baut Stress ab und führt nachweislich zu mehr Konzentration. Die Motivation auf dem Weg zur Arbeit steigt. Der Kreislauf kommt in Schwung. Durchaus werden die Krankheitstage dauerhaft reduziert. Das Unternehmen benötigt weniger oder keine Firmenparkplätze. Ein Dienstfahrrad bietet zudem eine schnelle Möglichkeit für Botengänge in der Stadt.

Das Nutzen von E-Bikes als Benefit für die Mitarbeiter kann als Werbemittel dienen. Mit der Farbgestaltung kann ein klares, werbendes Zeichen nach außen gesetzt werden.

Leasing oder Kauf?

Beliebt ist die Möglichkeit, das E-Bike für die Mitarbeiter zu leasen. Der Arbeitgeber least das E-Bike. Die Arbeitnehmer beteiligen sich durch die Gehaltsumwandlung an den Kosten. Der Mitarbeiter nutzt das E-Bike für private Zwecke. Für die Reparaturen kommt der Arbeitgeber in aller Regel im Rahmen des Leasingvertrages auf. Der Arbeitnehmer beteiligt sich prozentual an den Leasingkosten. Dieser Vorgang ist notwendig, da das Finanzamt ansonsten das Dienstfahrrad nicht anerkennt.

Steuerlich gesehen bietet das Leasingrad für den Arbeitgeber wie den Arbeitnehmer klare Vorteile. Das Modell der Gehaltsumwandlung ist für den Arbeitnehmer eine attraktive Sache. Es werden weniger Lohnsteuer und Sozialabgaben fällig. Der Arbeitnehmer erhält eine Sachleistung. Der Arbeitgeber kann die Leasing- und Versicherungsrate sieben Jahre steuerlich absetzen.

Die neue Regelung für Dienstfahrräder ab 1. Januar 2019

Bei einer privaten Nutzung von Dienstfahrrädern gilt der geldwerte Vorteil. Vom 1. Januar 2019 bis 2030 greift eine Ausnahmeregelung. Wird das Dienstfahrzeug über den Arbeitgeber geleast, greift eine Steuervergünstigung. Der geldwerte Vorteil beträgt statt 1 % nur noch 0,5 % des Bruttolistenpreises.

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