Welche Versicherung für das E-Bike?

Wer sich ein teures E-Bike zulegt, sollte natürlich auch über die entsprechenden Versicherungen dazu nachdenken. Viele Anbieter haben neben der normalen Hausratversicherung, in die Sie das elektrisch betriebene Fahrzeug durchaus aufnehmen können, eine spezielle Polizze, die den Ansprüchen der modernen Bikes gerecht wird.

Wenn Sie sich für eine solche entschließen, sollten Sie auf einige Dinge achten. Unter anderem geht es darum, welche Geschwindigkeit Ihr E-Bike erreichen kann. Denn wenn unter 25 km/h liegt kann es noch als Fahrrad versichert werden. Die sogenannten S-Pedelecs, die Geschwindigkeiten von über 45 km/h fahren, müssen mit einem Versicherungskennzeichen ausgestattet sein, damit Sie es überhaupt fahren dürfen. Ein weiterer Aspekt ist der Zeitpunkt des Kaufes. Viele Versicherungen gewährleisten nur einen Zeitraum von einem Jahr ab Anschaffung zum Abschluss der Polizze. Wenn Sie Ihr Elektrofahrrad schon mehr als zwei Jahre fahren, können Sie keine Versicherung abschließen.

Ein weiterer Punkt, den Sie bei der Versicherung beachten sollten, ist die Tatsache, dass bestimmte Hersteller für das Fahrradschloss verwendet werden müssen. Dies gilt im besonderen, wenn Ihr Fahrrad mehr als 1.000 Euro gekostet hat. Der Versicherungsschutz greift nur dann, wenn Sie Ihr Eigentum mit einem entsprechend hochwertigen Schloss gesichert haben. Vor Unterschrift des Vertrages sollten Sie auf die Details achten, etwa ob Elektroschäden oder ein Akkudefekt in den Versicherungsleistungen erfasst sind. Grundsätzlich bietet Ihnen die E-Bike-Versicherung Schutz bei Diebstahl, Vandalismus, Unfall- und Sturzschaden, aber auch Pannenschaden oder Materialfehler und Produktionsfehler des Herstellers.

Wenn Sie keine extra Versicherung für Ihr E-Bike abschließen möchten, können Sie es auch in die Hausratsversicherung aufnehmen. Damit ist es vorrangig gegen Diebstahl geschützt – und zwar nur gegen Diebstahl innerhalb der eigenen vier Wände bzw. aus der Garage oder dem eigenen Keller. Um hier auch gegen das Entwenden im öffentlichen Raum abgesichert zu sein, müssen Sie eine entsprechende Zusatzoption in die bestehende Polizze aufnehmen.

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